§ 6 Vollstreckung der Verwaltungsstrafen der ESMA — ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz
Rückverweise
Die FMA hat gemäß Art. 38 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2024/3005 die von der ESMA verhängten Geldbußen und Zwangsgelder in Österreich zu vollstrecken. Die Vollstreckung erfolgt nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 – VVG, BGBl. Nr. 53/1991.
Keine Ergebnisse gefunden