BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2023

In Kraft seit 28. September 2024
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 wird die Genehmigung erteilt.