Der Bundesminister für Finanzen wird zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
a) Unentgeltliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 964, KG 19544/St. Pölten;
b) Unentgeltliches Nutzungsrecht an der Liegenschaft EZ 218, KG 76339/Völkermarkt.
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