Rückverweise
(1) Die Bundesrechenzentrum GmbH hat die Universität auf deren Verlangen und gegen Entgelt bei der Einrichtung, Fortentwicklung und beim Betrieb der IT Verfahren zu unterstützen, die für ein Rechnungswesen gemäß § 20 und eine Personalverwaltung erforderlich sind.
(2) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird die Bundesrechenzentrum GmbH als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig.
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