§ 6 Befreiung von der Beitragspflicht im betrieblichen Bereich — ORF-Beitrags-Gesetz 2024
Rückverweise
Unternehmer sind von der Beitragspflicht im betrieblichen Bereich nach § 4 Abs. 1 befreit, wenn diese im vorangegangenen Kalenderjahr von der Kommunalsteuer gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 befreit waren.
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