BundesrechtBundesgesetzeBefristeter Kostenersatz des Bundes an die Länder für finanzielle Aufwendungen als Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung

Befristeter Kostenersatz des Bundes an die Länder für finanzielle Aufwendungen als Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung

In Kraft seit 24. März 2023
Up-to-date