Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen beim Detailbudget 43.01.02 der Untergliederung 43 Vorbelastungen hinsichtlich der Finanzjahre 2023 bis 2042 in der Höhe von bis zu 2,975 Milliarden Euro für die Zwecke der Bedeckung der Förderung der Transformation der Industrie zu begründen.
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