Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2021 einmalig Mittel in Höhe von 20 Millionen € für Unterstützungsleistungen an Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug
1. zur Finanzierung von Zuwendungen für Kinder und
2. für die Gewährung von Energiekostenzuschüssen
zur Verfügung gestellt.
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