BundesrechtBundesgesetzeZweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024§ 1

§ 1Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses

In Kraft seit 16. Dezember 2020
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