BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019

In Kraft seit 02. Dezember 2020
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2019 wird die Genehmigung erteilt.