Unter Bedachtnahme auf die Ziele gemäß § 1 kommen insbesondere folgende Förderungsmaßnahmen in Betracht:
1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen;
2. Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder;
3. Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust;
4. Errichtung von Nass- und Trockenlager für Schadholz;
5. Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme;
6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention;
7. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“ sowie Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen;
8. Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“;
9. Maßnahmen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz;
10. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im Wald.
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