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Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
Art. 3
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In Kraft seit 03. Juli 2019
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Art. 3 — Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
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Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft.
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