Das zuständige Organ der Tiroler Zukunftsstiftung hat im Umwandlungsbeschluss den ersten Geschäftsführer und – sofern dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist – den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestellen. Dieser Geschäftsführer hat die durch die Umwandlung neu entstehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
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