§ 4 — Ergänzende zivilrechtliche Bestimmungen für die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine GmbH
Rückverweise
Die durch die Umwandlung entstandene Gesellschaft mit beschränkter Haftung tritt in die Rechtsstellung der Tiroler Zukunftsstiftung kraft Gesetzes ein.
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