Über Berufungen und Beschwerden in Strafsachen von Bezirksgerichten im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt entscheiden das Landesgericht für Strafsachen Wien und der Jugendgerichtshof in Wien, wenn der Strafakt zur Entscheidung über das Rechtsmittel schon vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beim Landesgerichte für Strafsachen Wien oder beim Jugendgerichtshof in Wien eingelangt ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise