Vorwort
Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:
1. Vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF XIV) 116 000 000 EUR
2. Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI) 9 271 999,43 SZR
3. Achtzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 18) 383 810 000 EUR
4. Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI) 24 750 000,00 SZR
Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 17 170 000 EUR.
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 und § 2 genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.