Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
Vorwort
§ 1
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Unentgeltliche Übereignung von 30 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 54.600 Euro an die Republik Serbien.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.