BundesrechtBundesgesetzeAlterssicherungskommissions-Gesetz§ 13

§ 13Zitierungen

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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