§ 7 Zuweisung der Mittel — Bildungsinvestitionsgesetz
Gliederung
3. Abschnitt Mittelbereitstellung
§ 7 Zuweisung der Mittel
Rückverweise
Die Länder weisen den Schulerhaltern die Ressourcen gemäß den ihrerseits geschlossenen Vereinbarungen zu.
Keine Ergebnisse gefunden