Vorwort
Der Bund beteiligt sich an der elften Wiederauffüllung der Mittel des Asiatischen Entwicklungsfonds und sechsten Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF 12) mit 21 060 000 Euro.
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.