Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen
Vorwort
§ 1
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.