Vorwort
§ 1
Der Bund beteiligt sich an der zehnten Wiederauffüllung der Mittel des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit 16 Millionen EUR (IFAD 10).
§ 2
Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16 178,6 US Dollar im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC KE).
§ 3
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in § 1 genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
§ 4
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.