BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2014

In Kraft seit 04. Dezember 2015
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 wird die Genehmigung erteilt.