BundesrechtBundesgesetzeErklärung von Verstößen gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen§ 3

§ 3Inkrafttreten

In Kraft seit 14. Dezember 2021
Up-to-date