BundesrechtBundesgesetzeBilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

In Kraft seit 21. Juni 2013
Up-to-date

§ 1

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.