BundesrechtBundesgesetzeVeräußerung von beweglichem Bundesvermögen

Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

In Kraft seit 25. April 2012
Up-to-date

§ 1

Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf von 40 Stück Kampfpanzern des Waffensystems Leopard 2A4 samt Zubehör um mindestens 14 862 500 €.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.