Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:
1. Flüssiggas-Umbaubehälter: ein ursprünglich für oberirdische Aufstellung hergestellter Flüssiggasbehälter, der nach dem betrieblichen Einsatz als Oberflurbehälter für die Verwendung als Unterflurbehälter (erdverlegt) umgebaut wurde;
2. eingeschweißte Ronde: der Ersatz der ursprünglich vorgesehenen Entwässerungsöffnung des Flüssiggasbehälters durch eine ebene oder angeformte eingeschweißte Ronde;
3. Rondeneinschweißung: die Schweißverbindung zwischen der Ronde und dem Behältermantel;
4. massive Schweißbadsicherung: Hilfsbauteile, die im Behälter verbleiben und dazu dienen, eine einwandfreie Wurzelschweißung zu gewährleisten, jedoch keine mittragende Funktion ausüben;
5. Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler gemäß Art. 2 Z 3 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
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