§ 3 — Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge
Rückverweise
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betraut.
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