BundesrechtBundesgesetzeE-Geldgesetz 2010§ 24

§ 24Berufsgeheimnis

In Kraft seit 30. April 2011
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Von der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 FMABG.

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