BundesrechtBundesgesetzeErhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

Erhöhung des Grundkapitals der VERBUND AG

In Kraft seit 04. November 2010
Up-to-date

§ 1

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bei der VERBUND AG im Rahmen der Kapitalerhöhung 2010 zusätzliche Kapitalanteile zu zeichnen, wobei die daraus resultierende Kapitaleinzahlung des Bundes den Betrag von 510 Millionen Euro nicht übersteigen darf.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut.