BundesrechtBundesgesetzeSicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen2. Abschnitt Sicherheitsmaßnahmen§ 12

§ 12Verkündung und Ausfolgung von Inspektionsbescheinigungen und Bescheiden

In Kraft seit 15. Juli 2010
Up-to-date