§ 16 In- und Außerkrafttreten — Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen
Rückverweise
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juli 2010 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, BGBl. I Nr. 150/2006, außer Kraft.
(2) § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
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