BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008

In Kraft seit 05. Dezember 2009
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2008 wird die Genehmigung erteilt.