BundesrechtBundesgesetzeErhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

In Kraft seit 16. Juli 2009
Up-to-date

§ 1

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IMF) wird um 241,6 Millionen Sonderziehungsrechte (SDR) auf 2 113,9 Millionen SDR erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IMF ist von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu übernehmen.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.