BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

In Kraft seit 26. Juni 2009
Up-to-date

§ 1

Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 11 034 240 EUR.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.