Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias
§ 1
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
§ 3
Der Gesetzestitel und der § 1 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2010 treten mit 26. März 2009 in Kraft.