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Bundesgesetze
Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2008
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§ 3 — Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"
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Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
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