BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2005

In Kraft seit 05. Oktober 2007
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2005 wird die Genehmigung erteilt.