BundesrechtBundesgesetzeMarktordnungs-Überleitungsgesetz § 6

§ 6Verweisung auf das MOG

In Kraft seit 01. Juli 2007
Up-to-date

Soweit in den in §§ 1 und 2 genannten Verordnungen auf das MOG verwiesen wird, gelten diese Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen des MOG 2007.

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