BundesrechtBundesgesetzeInternationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung - Beitrag

In Kraft seit 28. Juli 2006
Up-to-date

§ 1

Der Bund beteiligt sich am Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit einem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 8 796 600 EUR.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.