Rückverweise
Bis zur Wahl eines Betriebsrates nach der Arbeitsverfassung übernimmt der Zentralausschuss beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz die Aufgaben eines Betriebsrates.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…