BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2004

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2004

In Kraft seit 21. Dezember 2005
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2004 wird die Genehmigung erteilt.