Das System der Überwachung von Antibiotikaresistenzen gemäß § 6 hat folgende Mindestinformationen zu liefern:
1. die überwachten Tierarten;
2. die überwachten Bakteriengattungen und/oder Bakterienstämme;
3. das angewandte Probenahmeverfahren;
4. die überwachten antimikrobiell wirkenden Stoffe;
5. die zum Resistenznachweis angewandten Labormethoden;
6. die zum Nachweis von Mikrobenisolaten angewandten Labormethoden;
7. die zur Datenerfassung angewandten Methoden.
In das Überwachungssystem sind zumindest folgende Mikroorganismen in repräsentativer Anzahl von Isolaten miteinzubeziehen:
1. Salmonella spp.,
2. Campylobacter jejuni und
3. Campylobacter coli
von Rindern, Schweinen und Geflügel sowie aus diesen Tieren gewonnene Lebensmittel.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise