BundesrechtBundesgesetze14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund

14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-14) und des HIPC-Trust Fund

In Kraft seit 15. Oktober 2005
Up-to-date

§ 1

Der Bund beteiligt sich an der 14. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 239 710 000 EUR.

§ 2

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 10 920 000 EUR.

§ 3

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.