Der Verlauf der Staatsgrenze in der Sektion II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ wird durch folgende Grenzurkunden bestimmt:
Anlage 6 (Beschreibung der Staatsgrenze)
Anlage 7 (Koordinatenverzeichnis)
Anlage 8 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 5 000).
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