Der Verlauf der Staatsgrenze wird in der Sektion I des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ durch folgende Grenzurkunden bestimmt:
Anlage 3 (Beschreibung der Staatsgrenze)
Anlage 4 (Koordinatenverzeichnis)
Anlage 5 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 5 000).
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