Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun
Vorwort
Art. 1 § 1
Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.
Art. 1 § 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
Art. 1 § 3
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
