Vorwort
Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.