BundesrechtBundesgesetzeAufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein§ 4

§ 4 Wirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages

In Kraft seit 21. August 2003
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§ 4 Wirkung der Leistung des besonderen Erstattungsbetrages — Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein | GesetzeFinden.at