BundesrechtBundesgesetzeFinanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents§ 2

§ 2

In Kraft seit 12. Juli 2003
Up-to-date

Für die Kosten der Arbeit des Konvents sind im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 und im Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

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