BundesrechtBundesgesetzeKostverordnungAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 27. Januar 2004
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Lfd.Nr Bezeichnung der Probe Weinart, Qualitätsstufe, Sorte, Jahrgang, geogr. Angaben, ev. Zusatzbezeichnung Beurteilung „Ist das Erzeugnis unter dieser Bezeichnung verkehrsfähig?“ JA/NEIN Begründung der negativen Beurteilung wegen Fehler hinsichtlich Aussehen, Geruch, Geschmack

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